Behandlungsgebühren

Behandlungsgebühren

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bedürftige Schwerkranke können einen Nachlass für eine naturheilkundliche Behandlung erhalten.

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In der Regel werden die Behandlungskosten von Privaten Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernommen. Versäumte bzw. nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine müssen zum Behandlungspreis berechnet werden. Gesetzliche Krankenkassen können auf Antrag und Kulanzbasis die Rechnung ganz oder teilweise erstatten. Versäumte bzw. nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden zum Behandlungspreis berechnet.