08 Nov Behandlungsgebühren
Posted at 01:00h
in Allgemein
Behandlungsgebühren
Die Abrechnung erfolgt privatärztlich über die Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte.
Die Kosten für Selbstzahler/Selbstzahlerinnen betragen:
Erstanamnese: 150 Euro
Kinder: 120 Euro
Folgetermine: 85 Euro
Telefonberatung: nach Zeitaufwand.
Ermäßigungen sind nach Absprache möglich.
Bedürftige Schwerkranke können einen Nachlass für eine naturheilkundliche Behandlung erhalten.
Mehr Informationen
In der Regel werden die Behandlungskosten von privaten Kranken- und Zusatzversicherungen übernommen. Gesetzliche Krankenkassen können auf Antrag und Kulanzbasis die Rechnung ganz oder teilweise erstatten.
Versäumte bzw. nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagte Termine werden zum Behandlungspreis berechnet.